Zertifikatspflicht im Landgasthof

Liebe Gäste 

Der Besuch unserer Gastronomie-Innenräume ist gemäss Verordnung des Bundesrates ab Montag, 13. September 2021 bis auf Weiteres nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat möglich. 

 

➡️ Bitte warten Sie beim Eingang zu den Gastronomieräumen und halten Sie Ihr Covid-Zertifikat sowie Ihren Personalausweis bereit. Unsere Mitarbeiter:innen werden das Zertifikat prüfen und Sie dann an den Platz begleiten. 

➡️ Beim Besuch der Toiletten bitten wir Sie den Mundschutz zu tragen. 

➡️ Gäste ohne Zertifikat bedienen wir sehr gerne auf unserer Terrasse oder mit unserem Take-Away-Angebot. 

 

Es liegt uns am Herzen, dass auch unter diesen Umständen alle Gäste Ihren Besuch bei uns geniessen können und wir geben unser Bestes, damit Sie sich wohlfühlen. 

Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen genussvollen Aufenthalt im Landgasthof. 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Treue.